Allgemeine Geschäftsbedingungen Traumtag GbR
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft. Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Allgemeine Regelungen
1 Für sämtliche, zwischen Traumtag GbR und dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen gelten, vorbehaltlich schriftlicher
Individualabreden, nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1 Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen Traumtag GbR und den Auftraggebern ist das jeweilige Angebot. Inhalt und
Umfang der vereinbarten Leistung sind der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen, in dem alle vereinbarten
Dienstleistungen und die Vergütung festgehalten werden.
Angebote der Traumtag GbR sind stets freibleibend und unverbindlich. Vom Kunden erteilte Aufträge werden für Traumtag GbR
erst dann bindend, wenn sie von Traumtag GbR schriftlich bestätigt worden sind. Im Falle einer umgehenden
Vertragsabwicklung gilt auch ein Lieferschein oder eine Rechnung als Auftragsbestätigung.
2 Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfangs, die nach Vertragsschluss notwendig werden, teilt Traumtag GbR den
Auftraggebern unverzüglich mit. Soweit eine Veränderung oder Abweichung den vereinbarten Leistungsinhalt nicht oder nur
unwesentlich berührt, steht den Auftraggebern in diesem Falle kein Sonderkündigungsrecht zu.
3 Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, etwa in der Personenzahl oder durch
zusätzliche Leistungen, sind durch die Auftraggeber unter Beachtung einer Ausschlussfrist von 3 Tagen vor der Veranstaltung
anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung von Traumtag GbR. Sie sind gesondert zu vergüten.
§ 3 Zusatzleistungen
1 Sämtliche, nicht im Leistungsangebot, der Auftragsbestätigung oder individualvertraglich festgelegten Leistungen sind
Zusatzleistungen, insbesondere die Erstellung von weiteren Veranstaltungsplänen
• die Teilnahme von Traumtag GbR an Detailabsprachen, Meetings o. ä. zwischen dem Auftraggeber und nicht mit Traumtag GbR
verbundenen Dritten
• Erweiterungen des vertraglichen Leistungsumfangs nach § 2.3 dieser AGB, soweit sie von Traumtag GbR genehmigt worden
sind.
2 Vereinbarungen über Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform und sind gesondert zu vergüten.
§ 4 Benutzung und Rückgabe der Mietsache
1 Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln. Die Mietsache ist gegen jede Beschädigung oder Verlustgefahr
zu schützen. Eine Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Traumtag GbR zulässig.
2 Der Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache wird im Lieferschein festgelegt. Die Mietsache ist in ordnungsgemäßen Zustand
zurückzugeben. Traumtag GbR ist berechtigt, Schäden, die der Kunde an der Mietsache verursacht hat, auf dessen Kosten zu
beseitigen.
3 Überschreitet der Kunde den vereinbarten Rückgabetermin, ist Traumtag GbR berechtig, als Nutzungsentschädigung für jeden
angebrochenen Tag der Überschreitung den Tagespreis, wie er sich aus der Mietvereinbarung bzw. der bei Vertragsabschluss
gültigen Preisliste von Traumtag GbR ergibt, in Rechnung zu stellen.
4 Bei einer Überschreitung der Mietzeit haftet der Kunde auch für zufällige Beschädigung oder zufälligen Untergang der
Mietsache.
§ 5 Pflichten der Auftraggeber
1 Die Auftraggeber verpflichten sich, Traumtag GbR in der Durchführung der Veranstaltung zu unterstützen.
2 Sämtliche, für die Veranstaltung relevanten Informationen haben die Auftraggeber Traumtag GbR rechtzeitig mündlich oder in
Schriftform zukommen zu lassen. Mündliche Informationen sind nur insoweit verbindlich, als diese schriftlich fixiert werden.
3 Die Auftraggeber versichern, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften
entgegenstehen. Sollte es aufgrund der Verletzung der vorstehenden Pflichten zu einer Störung oder einem Ausfall der
Veranstaltung kommen, so haftet Traumtag GbR nicht für die sich aus der Störung oder dem Ausfall ergebenen Schäden.
§ 6 Vergütung
1 Umfang und Höhe der zu leistenden Vergütung bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung der Traumtag GbR und eventuellen
schriftlichen Individualvereinbarungen, sowie unter Berücksichtigung etwaiger Zusatzleistungen.
2 Traumtag GbR hat das Recht 25% der sich aus der Auftragsbestätigung ergebenen Durchschnittsvergütung unverzüglich nach
Vertragsschluss einzufordern.
3 Die verbleibende Vergütung wird 7 Tage nach Rechnungsstellung in Anrechnung einer etwaig geleisteten Vorauszahlung fällig.
§ 7 Verzug
1 Geraten die Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so werden gesetzliche Verzugszinsen fällig. Die
Geltendmachung höherer Verzugszinsen aus einem anderen Rechtsgrund bleibt vorbehalten.
§ 8 vorzeitige Vertragsbeendigung und Schadensersatz /Vertragsstrafe
1 Eine vorzeitige Beendigung (zum Beispiel durch Kündigung) des Vertragsverhältnisses durch die Auftraggeber, gleich aus
welchem Grund, ist ausgeschlossen. Die Kündigung aus wichtigem Grund und/oder die Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.
2 Wird das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund durch die Auftraggeber beendet, erhält Traumtag GbR eine
Entschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der bereits angefallenen Kosten (wie z.B.
Mietzahlungen, Druckkosten, geleistete Arbeitszeit).
Erfolgt eine vorzeitige Vertragsbeendigung innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so erhöht sich der
Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.
Innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich dieser Betrag auf 75 % der vereinbarten Vergütung.
Bei einer Vertragsbeendigung am Vortag oder am Tag der Veranstaltung werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
3 Die Auftraggeber verpflichten sich, Traumtag GbR von Ansprüchen Dritter, die auf Grund der vorzeitigen Aufhebung des
Vertragsverhältnisses entstanden sind oder entstehen werden, freizuhalten, sofern diese Aufwendungen nachweislich höher
sind als die vereinbarte pauschale Entschädigung (§ 7 Abs. 2).
4 Wird ein Veranstaltungsvertrag zwischen den Parteien vorzeitig beendet, gleich aus welchem Grund, so ist es den Auftraggebern
verboten, die bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen Daten und Informationen, etwa über die Location, den Caterer oder den
Veranstaltungsplan, für die Durchführung dieser oder einer ähnlichen Veranstaltung zu verwenden. Eine Verwendung der zur
Verfügung gestellten Informationen und Daten ist insbesondere dann gegeben, wenn anstatt der Auftraggeber deren
Angehörige, oder Dritte aus der Sphäre der Auftraggeber, ganz oder teilweise die mitgeteilten Kooperationspartner selbst oder
durch Dritte mit Durchführung einer gleichen oder ähnlichen Dienstleistung für sich oder andere, auch für die Auftraggeber,
beauftragt.
5 Geschieht dies dennoch, so verpflichtet sich die Auftraggeber, an Traumtag GbR für Dienstleitungen, die als Leistungen Dritter
über Traumtag GbR zu buchen gewesen wären, eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens zu zahlen,
sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.500,00.
§ 9 Kündigung
1 Beiden Parteien steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund jederzeit zu. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben bei
beharrlichem Vertragsbruch, grober Verletzung der Treuepflicht, erheblichem Rückstand bei Zahlungsverpflichtungen,
mehrfaches absprachewidriges Verhalten, dass zu einer erheblichen Mehrbelastung des Vertragspartners führt und höhere
Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Überschwemmungen, Hochwasser, aber auch Brand,
Verkehrsunfälle und Streiks.
§ 10 Haftung
1 Traumtag GbR verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger.
2 Die Haftung von Traumtag GbR richtet sich ausschließlich nach den folgenden schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle
hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Traumtag GbR oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
3 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Traumtag GbR der Höhe nach auf die vereinbarte
Vergütung beschränkt ist, es sei denn sie beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Traumtag
GbR, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4 Traumtag GbR haftet nicht für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Schäden an den Räumlichkeiten und deren Einrichtung,
sowie an der Unterhaltungselektronik und allen sonstigen elektronischen oder mechanischen Geräten, die durch den
Auftraggeber selbst oder den Besuchern der Veranstaltung entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden am Fußbodenbelag
der Räumlichkeiten, die durch unsachgemäße Handhabung durch die Auftraggeber oder der Besucher entstehen
(Beispielsweise: Löcher durch Pfennigabsätze oder „Spiele“, Zigarettenbrandschäden oder Schäden durch Wunderkerzen oder
anderweitiges Feuerwerk).
5 Die Auftraggeber haften für Ansprüche Dritter, die aufgrund von Abhandenkommen von Kunstwerken oder sonstigen
Gerätschaften entstehen.
6 Traumtag GbR haftet nicht für Schäden, die Besuchern auf der Veranstaltung der Auftraggeber entstehen, es sei denn sie
beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Traumtag GbR, einem gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
7 Eine Haftung von Traumtag GbR für Schäden gleich welcher Art, insbesondere auch gesundheitliche Folgeschäden, die durch
die Auftraggeber oder den Besuchern der Veranstaltung selbst eingebrachte Speisen (z.B.: selbst gebackene Hochzeitstorte)
oder Gegenstände entstehen, ist ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine Prüfungspflicht von Traumtag
GbR an selbst eingebrachten Speisen und Gegenständen nicht entsteht. Diese liegt beim Auftraggeber.
Traumtag GbR hat jedoch das Recht, nicht jedoch die Verpflichtung, die Herausgabe selbsteingebrachter Speisen oder
Gegenstände während der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Verdacht besteht, dass durch diese Gesundheitsschäden
ausgelöst werden können.
§ 11 Verjährung/Gegenrechte
1 Ansprüche der Auftraggeber gegen Traumtag GbR können nur auf Grund dieses Vertrages geltend gemacht werden.
2 Den Auftraggebern steht ausschließlich das Recht zu, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
Traumtag GbR aufzurechnen.
3 Ansprüche der Auftraggeber gegenüber Traumtag GbR aus den vertraglichen Vereinbarungen oder auf Grund einer
vertraglichen Vereinbarung verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Veranstaltungsbeginn.
§ 12 Fundsachen
1 Gefundene, überlassene, vergessene oder übergebene Gegenstände der Auftraggeber oder den Besuchern der Veranstaltung
sind von diesen innerhalb der folgenden 7 Tage in den Räumlichkeiten der Traumtag GbR abzuholen, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden. Sollten die Auftraggeber oder eine von ihr beauftragte Person die Gegenstände innerhalb
von 4 Wochen nach Veranstaltungsende nicht abgeholt haben, so hat Traumtag das Recht, alle Gegenstände über einem Wert
von 100,00 € einem öffentlichen Fundbüro zu übergeben und Gegenstände, deren Wert unter 100,00 € liegen zu entsorgen.
Die Schätzung der Werthaltigkeit liegt dabei im Ermessen der Traumtag GbR. Fehleinschätzung gehen dabei zu Lasten der
Auftraggeber. Die Kosten einer Entsorgung haben die Auftraggeber zu erstatten. Schadenersatzansprüche stehen den
Auftraggebern wegen der Entsorgung nicht zu.
§ 13 Datenverarbeitung
1 Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten, sofern erforderlich insbesondere an die Vermieter der
Räumlichkeiten, den Caterer und sonstigen an der Durchführung der Veranstaltung beteiligte Personen weitergegeben werden.
2 Traumtag GbR haftet nicht für den Missbrauch der Daten durch Dritte, sofern die Weitergabe der Daten unter Beachtung der
oben stehenden Regelungen erfolgt ist.
3 Die Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche durch Traumtag GbR mit der Durchführung der Veranstaltung erlangten
Informationen, insbesondere den Veranstaltungsplan, nicht für die Durchführung einer ähnlichen Veranstaltung zu nutzen oder
zur Nutzung bereitzustellen (siehe auch § 7 Abs. 5).
§ 14 Schlussbestimmungen
1 Alle Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2 Handeln die Auftraggeber als Personenmehrheit, so bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und Empfang
von Willenserklärungen.
3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
4 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder auf Grund dieses Vertrages gilt Hamburg als Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht.
Hamburg, den 1. Januar 2019